Unsere Ausbildungen

Klasse A
Krafträder ohne Leistungsbeschränkung
Mindestalter: 24 Jahre bei Direkteinstieg, 20 Jahre bei 2 Jahren Vorbesitz der Klasse A2
Nach 2 Jahren Klasse A2 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig
Keine automatische Öffnung durch Zeitablauf mehr.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge ohne Leistungsbeschränkung, Mindestalter 24 Jahre.

Klasse A1
Leichtkrafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis Leistung/Gewicht bis zu 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von bis zu 15 kW.
Mindestalter: 16 Jahre
Wegfall der 80 Km/h für 16- und 17-Jährige

Klasse A2
Krafträder bis 35 kW Leistung und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis zu 0,2 kW/kg.
Mindestalter: 18 Jahre
Nach 2 jahren Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Fahrprüfung nötig.

Klasse AM
Zwei- und dreirädrige Kleinkrafträder sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren bzw. einer Nenndauerleistung bis zu 4 kW bei Elektromotoren.
Mindestalter: 16 Jahre
Die Klasse AM löst die bisher nicht harmonisierten Klassen M und S ab.

Klasse B
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schwereren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt )

Beim Mitführen schwerer Anhänger kommt es auf die zulässige Gesamtmasse der Kombination an:
Bis 3.5 t zGM Kombinationsgewicht genügt Klasse B.
bis 4,25 t zGM Kombinationsgewicht ist eine Fahrerschulung zu absolvieren, die im Führerschein durch die Schlüsselzahl B96 dokumentiert wird.

Mindestalter. 18 Jahre, bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren“ 17 Jahre.

Klasse BE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3.500 kg nicht übersteigt.
Mindestalter: 18 Jahre, bei Teilnahme am „Begleiteten Fahren“ 17 Jahre.