Fragen und Antworten

Hier finden Sie Fragen und Anworten, die von allgemeinen  Interesse sind. Falls Sie eine Frage haben, die hier nicht beantwortet wird, dann wenden Sie sich unverzüglich an uns, damit Sie die entsprechenden Informationen auch bekommen.

Welche Unterlagen werden für meinen Führerscheinantrag bennötigt?

  • Kopie vom Personalausweis
  • Nachweis über die Teilnahme an eine Erste-Hilfe-Kurs ( Regelmäßige Erste-Hilfe-Kurse finden in den Räumlichkeiten unserer Fahrschule statt )
  • Ein Passbild ( biometrisches Foto )
  • Einen Sehtest

Das Antragsformular auf eine Fahrerlaubnis sowie weitere Formulare zum „Begleiteten Fahren mit 17“ erhältst Du in unserer Fahrschule.
Gerne helfen wir Dir beim Ausfüllen. Wenn Du Deine Unterlagen bei uns vollständig abgegeben hast, bringen wir den Antrag zur Fahrerlaubnisbehörde.

Ab welchem Alter darf ich mit der Fahrausbildung zum "Begleiteten Fahren mit 17" beginnen ?

Die Fahrausbildung darf mit 16 1/2 Jahren begonnen werden.

Wie viele Begleitpersonen kann ich benennen?

Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt. Meistens werden zwei Begleitpersonen, z.B. Deine Eltern, benannt.
Bedenke: Je mehr Personen auf Deiner Prüfbescheinigung eingetragen sind, umso mehr Gelegenheiten zum „Begleiteten Fahren“ hast Du.

Welche gesetzlichen Auflagen bestehen für meine Begleipersonen ?

  • Deine Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt und in Deiner Prüfbescheinigung namentlich eingetragen sein.
  • Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.
  • Nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg haben.
  • Begleitpersonen dürfen während der Fahrt nicht unter Dogeneinfluss stehen und sich an die 0,5 Promillegrenze für Alkohol halten.

Ab wann darf ich die theoretische Prüfung ablegen?

Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen deines Mindestalters abgelegt werden.
Bei „Begleiteten Fahren mit 17“ hast Du bereits einen Monat vor Deinem 17. Geburtstag die Möglichkeit Dir ein schönes „Geburtstagsgeschenk“ selbst zu machen.

Wann beginnt beim "Begleiteten Fahren mit 17" die Probezeit und wie lange dauert sie ?

Die Probezeit beginnt mit der Erteilung der Fahrerlaubnis nach bestandener praktischer Fahrprüfung, also mit Aushändigung der Prüfbescheinigung und dauert 2 Jahre.

Welche Faherlaubnisklassen sind beim "Begleiteten Fahren mit 17" enthalten ?

Die Prüfbescheinigung zum „Begleiteten Fahren mit 17“ schließt die Fahrerlaubnisklassen AM und L ein

Ist "Begleitetes Fahren mit 17" im Ausland erlaubt ?

Das „Begleitete Fahren mit 17“ ist in Deutschland und, unter Einhaltung der deutschen Begleitauflagen, auch in Österreich gültig.
Das sollte aber unbedingt und in jedem Fall vorher mit der Haftpflichtversicherung abgeklärt werden.

Wie lange ist meine Prüfbescheinigung zum "Begleiteten Fahren mit 17" gültig ?

Die Prüfbescheinigung aus dem „Begleiteten Fahren mit 17“ ist bis zu 3 Monate nach Deinem 18. Geburtstag gültig. Ab Deinem 18. Geburtstag entfällt bereits die Auflage in Begleitung zu fahren.
Dein Kartenführerschein sollte spätestens 3 Monate nach Deinem 18. Geburtstag bei der Führerscheinstelle abgeholt werden.